AGB

Allgemeine Veranstalterbedingungen von Sail & Surf Pollensa S.L.

Wir, die Firma Sail & Surf Pollensa S.L. bieten Ihnen Segel –und/ oder Surfkurse sowie eine Auswahl verschiedener Wohnobjekte an. Nachfolgend finden Sie Vereinbarungen und Bestimmungen über gegenseitige Rechte und Pflichten, die zum Gelingen Ihres Aufenthaltes beitragen. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen aufmerksam durch. Nachfolgend wird Sail & Surf Pollensa zur Vereinfachung mit S & S bezeichnet.

1. Abschluss einer Buchung

1.1. Mit einer Buchung, die nur schriftlich in Form von E-mail oder Fax erfolgen kann, meldet sich der Kunde verbindlich bei S & S an. Grundlage dieser Buchung sind die Beschreibung des Wohnobjektes und der Segel-und/oder Surfprogramme.

1.2. Reisevermittler sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die nicht im Vorfeld mit S & S schriftlich besprochen wurden.

1.3. Die Buchung kommt mit dem Zugang der schriftlich oder per Fax oder per Email übermittelten Buchungsbestätigung von S & S zustande.

2. Bezahlung

2.1. Die Bezahlung ist nach Wahl von S & S den Angaben in der Buchungsbestätigung wie folgt zu leisten:

2.2. Nach Buchungsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag muss bis 4 Wochen vor Anreise überwiesen werden, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Die Zahlungen erfolgen per Überweisung wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2.3. Bei kurzfristigen Buchungen oder Vor-Ort-Buchungen können Zahlungen nur in bar vor Ort beglichen werden.

2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsbestimmungen, so ist S & S berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von der Buchung zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 3.2. zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Anreise / Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber

S & S schriftlich per Mail oder Fax zu erklären.

3.2. S & S kann eine angemessene Entschädigung für Ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von den jeweilig gebuchten Kursen oder Wohnobjekten verlangen.

Diese Entschädigung ist zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Anreisebeginn. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

1.Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 15% des Gesamtpreises.

2.Vom 59. Tag bis 40 Tage vor Leistungsbeginn 30% des Gesamtpreises

3.Vom 39. Tag bis 20 Tage vor Leistungsbeginn 50% des Gesamtpreises

4. Bei einem Rücktritt ab dem 19. Tag vor Leistungsbeginn bzw. bei Nichtanreise 100% des Gesamtpeises.

4. Umbuchungen

4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Buchungsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Leistungsbeginns, des Wohnobjektes, der Segel-und / oder Surfkurse ist nur nach schriftlicher Absprache möglich, sofern freie Kapazitäten bestehen. Sollte eine Umbuchung erfolgen und ist das Wohnobjekt oder der Segel - / Surfkurs günstiger als das ursprünglich gebuchte Objekt / Kurs besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1. Nimmt der Kunde die Belegung des Wohnobjektes oder Teile davon, oder Segel- / Surfkurse , die ordnungsgemäß gebucht wurden nicht vollständig, nicht über den gesamten Buchungszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen) besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. S & S behält sich vor, nach Absprache mit dem Kunden, Lösungen für die ersparten Aufwendungen zu finden, ist aber in keinem Fall zu einer Erstattung verpflichtet.

6. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich im Büro bei S & S vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

6.2. Der Kunde wird im Vorfeld über die Erreichbarkeit von S & S informiert. Zudem sind in einer Mappe im Wohnobjekt und an der S & S Bürotür Notfallnummern ausgehängt.

6.3. Wird die Nutzung des Wohnobjektes oder die Durchführung eines Segel-/oder Surfkurses infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde die Buchung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihm die Fortsetzung des Aufenthaltes in einem Wohnobjekt oder die Durchführung eines Segel-/oder Surfkurses aufgrund eines solchen Mangels aus wichtigem, S & S erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn S & S eine Ihnen vom Kunden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von S & S verweigert wird.

7. Besondere Obliegenheiten des Kunden

7.1. Wohnobjekte dürfen nur mit denen in der Buchung angegebenen Personen belegt werden. Bei einer Belegung von mehr als den angegebenen Personen ist S & S berechtigt einen angemessenen Aufpreis für die Mehrbelegung zu verlangen.

7.2. Die Kunden sind verpflichtet, das Wohnobjekt und deren Inventar pfleglich zu behandeln und S & S alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt auch für Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich und seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält. Für grob fahrlässige Schäden am Inventar eines Wohnobjektes ist der Kunde verantwortlich und S & S kann vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.3. Den Gästen obliegt die angemessene Reinigung des Wohnobjektes bei Abreise. Eine im Preis enthaltene Endreinigung enthält nicht das Reinigen von Geschirr oder Kochutensilien. Diese müssen in sauberem Zustand hinterlassen werden. Zudem ist vom Kunden der Müll zu entsorgen und in entsprechende Müllcontainer zu werfen.

7.4. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von S & S mitgebracht werden. Art und Grösse sind wahrheitsgemäss und genau anzugeben. Vor Ort wird von S & S am Anreisetag eine Kaution berechnet, die am Abreisetag nach Prüfung des Objektes zurückerstattet wird. S & S ist berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten zu erheben.

8. Versicherung der Boote und Boards

8.1. Die Boote und Boards von S & S sind versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Ersatz und der Kunde ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen von S & S entstehen.

9. Ausfall von Segel- und Surfkursen

9.1. Bei Ausfall des Segel-/Surfprogramms wegen Schlechtwetter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9.2. Sail & Surf wird bei freien Kapazitäten versuchen, den ausgefallenen Programmteil nachzuholen.

9.3. Bei Ausfall eines Programms aus Gründen die Sail & Surf zu vertreten hat, kann nicht mehr als die Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Teilbetrages und insbesondere keine sonstige Entschädigung/Schadenersatz verlangt werden.

9.4. Bei Minderbelegung behält sich Sail & Surf vor, einzelne Programmteile zusammenzufassen

10. Törns

Für Törns gilt generell, daß der Kunde gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnimmt, jedoch keinen Beförderungsvertrag S & S abgeschlossen hat. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 72 Stunden als vereinbart, ohne daß Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. In wichtigen Situationen entscheidet allein der Skipper.

11. Haftung

Sail & Surf haftet im gesetzlichen Rahmen nur für eigene Leistungen.

Werden auf Wunsch der Kunden sonstige Leistungen wie Transfer, Taxi, Mietwagen etc. gebucht, so übernimmt S & S für den Erfolg und das Ergebnis dieser Serviceleistung keinerlei Haftung.

Die Teilnahme an den Programmen und Törns erfolgt auf eigenes Risiko.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen nicht buchungsgemässer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber S & S schriftlich per Brief, Fax oder Mail erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Wohnobjektes und/ oder des Segel / Surfkurses enden sollte.